Arbeitsvermittlung nach § 46 SGB III
Die Maßnahme unterstützt Arbeit Suchende durch
eine individuelle Betreuung und intensive Begleitung bei ihrer Wiedereingliederung
in den ersten Arbeitsmarkt. Die Vermittlung erfolgt ausschließlich
in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.
Voraussetzung ist, dass die Bewerber/innen an einer Vermittlung interessiert
und bereit sind, sich aktiv an der Arbeitsplatzsuche zu beteiligen.
Inhalte der Maßnahme
· Potenzialfeststellung
· Erstellung/Optimierung der Bewerbungsunterlagen
· Gemeinsame Recherche von Stellenangeboten/Ausbildungsplätzen
· Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche
Zielgruppe
· Arbeit suchende Bezieher/innen von ALG I
· Arbeit Suchende ohne Leistungsbezug
· Akut von Arbeitslosigkeit Bedrohte
· Ausbildungsplatz Suchende
Plätze und Zeitraum
· Insgesamt 104 Teilnehmende im Zeitraum 19.01.2009 bis 18.03.2010
Die individuelle Zuweisungsdauer der Teilnehmenden beträgt zwischen
4 und 9 Monaten und kann bei einem begründeten Antrag individuell bis
zu vier Wochen verlängert werden.
Die Maßnahme kann bei Erreichung des Maßnahmeziels – Aufnahme
eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses – nach
Vorlage des Arbeitsvertrages jederzeit beendet werden.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Arbeitsvermittlung ist die Zuweisung
durch die Agentur für Arbeit.
Gefördert durch: ![]()
Ansprechpartnerinnen:
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Gabriele Wilkes-Homberg
Email: wilkeshomberg@DIA-VHS.de |
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Barbara Kenklies
Email: vermittlung@DIA-VHS.de |




